Das Bundesverfassungsgericht hat die Rechte biologischer Väter in Bezug auf die rechtliche Vaterschaft gestärkt. In einer Entscheidung in einem Fall aus Sachsen-Anhalt erklärte das Gericht Teile des geltenden Familienrechts für unvereinbar mit dem Grundgesetz. Es bemängelte, dass das aktuelle Gesetz die Elternrechte biologischer Väter nicht ausreichend berücksichtigt.
Das Gericht forderte eine Neuregelung, die die rechtliche Elternschaft des biologischen Vaters neben der Mutter und dem eingetragenen rechtlichen Vater anerkennt. Dies könnte bedeuten, dass es in Zukunft zwei gesetzliche Väter geben könnte. Alternativ müsse ein effektives Verfahren geschaffen werden, das es biologischen Vätern ermöglicht, rechtliche Väter ihrer Kinder zu werden, wenn sie die Verantwortung übernehmen wollen.
Die aktuelle Regelung erfüllt nach Ansicht des Gerichts diese Anforderungen nicht. Das Bundesjustizministerium hatte bereits zuvor eine Gesetzesreform angekündigt, um die Rechtsposition von biologischen Vätern zu stärken. Die Gesetzentwürfe sollen im ersten Halbjahr 2024 folgen.
In dem konkreten Fall hatte der biologische Vater eines dreijährigen Sohnes geklagt, da er auch rechtlich als Vater anerkannt werden wollte. Die Mutter hatte jedoch ihren neuen Partner als rechtlichen Vater eintragen lassen. Das Bundesverfassungsgericht hob die Entscheidung des Oberlandesgerichts Naumburg auf und verwies das Verfahren zurück. Der Vater kann nun eine Aussetzung des Verfahrens beantragen, bis eine gesetzliche Neuregelung erfolgt ist.